Allgemeine Geschäftsbedingungen der Otto (GmbH & Co KG) für die Erbringung von Medialeistungen (Live Shopping Events)

Stand: Januar 2025 · Download als PDF

1.1. Gegenstand und Geltungsbereich  

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Otto (GmbH & Co KG) („OTTO“) und Werbetreibenden bzw. Agenturen (nachfolgend einheitlich „Advertiser“ genannt) hinsichtlich der Erteilung und Durchführung von Werbeaufträgen für von OTTO vermarktete Live Shopping Events („LSE“ oder „Medialeistung“ oder „Show“).  

2. Abschluss von Insertion Orders  

2.1 Die Durchführung eines LSE erfolgt auf der Grundlage von Insertion Orders.  

2.2 Alle Angebote von OTTO zum Abschluss von Insertion Orders sind freibleibend, soweit das jeweilige Angebot nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet ist.  

2.3 Der Abschluss einer Insertion Order bedarf zumindest der Textform. OTTO haftet nicht für etwaige Übermittlungsfehler oder Datenverluste bei der Übermittlung. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt eine Insertion Order erst nach Auftragsbestätigung durch OTTO verbindlich zustande. 

2.4 In der Insertion Order sind die von OTTO zu erbringenden Leistungen und die von dem Advertiser zu zahlende Vergütung zu vereinbaren. Ergänzend gelten diese AGB. Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Advertisers sind nur gültig, soweit sie von OTTO schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Advertisers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.  

2.5 Vertragsparteien der Insertion Order sind OTTO und der Advertiser. Wenn der Advertiser eine Agentur ist, handelt die Agentur im eigenen Namen und für eigene Rechnung, also nicht in Vertretung ihrer Kunden. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, den Namen des Werbekunden, für den die Agentur Medialeistungen bei OTTO beziehen will, vorab namentlich offenzulegen und auf entsprechende Nachfrage von OTTO unverzüglich einen entsprechenden Nachweis der Beauftragung zu erbringen. Während einer laufenden Insertion Order ist die Agentur nicht berechtigt, den Werbekunden, für den die Kampagne gebucht wurde, zu wechseln bzw. durch Werbung für einen anderen Werbekunden, der nicht in der Insertion Order namentlich benannt war, auszutauschen.  

2.6 Der Advertiser ist nicht berechtigt, die Insertion Order auf Dritte zu übertragen und/oder Dritten Rechte unter der Insertion Order einzuräumen.  

3. Durchführung von Insertion Orders  

3.1 Die Erbringung der Medialeistungen erfolgt innerhalb des in der jeweiligen Insertion Order vereinbarten Zeitraums.  

3.2 Eine bestimmte Anzahl Zuschauer, Clicks, Bestellungen oder sonstige Leistungserfolge werden nicht geschuldet.  

3.3 OTTO ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten der Leistungen Dritter zu bedienen. OTTO bleibt für die ordnungsgemäße Durchführung eines LSE verantwortlich.  

3.4 In der Insertion Order wird bestimmt, ob der Advertiser die LSE Variante „Basic“ oder „Customized“ durchführen möchte und welche Leistungen im jeweiligen Modul enthalten sind. Soweit in der Insertion Order keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt folgendes:  

Die konkrete Planung und Ausführung einer Show wird von den Parteien im Beratungstermin abgestimmt. Events werden am in Deutschland vereinbarten Ort gefilmt bzw. gestreamt. Auslandsproduktionen müssen ausdrücklich vereinbart werden. Produkte, Werbemittel und begleitende Materialien und Informationen sind OTTO zu dem von OTTO bestimmten Ort innerhalb des von OTTO vorgegebenen Termins vor dem LSE zur Verfügung zu stellen. Sollte in der Insertion Order keine gesonderte Terminvereinbarung enthalten sein, so sind die erforderlichen Daten und Unterlagen mindestens 14 Tage vor dem LSE vom Advertiser zu übermitteln. Die Produkte, die in der Show präsentiert werden, dürfen frühesten fünf Werktage, aber spätestens drei Werktage vor dem LSE an den vereinbarten Ort kostenlos in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr zugestellt werden. Der Advertiser trägt dabei das Transportrisiko.  

Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, stellt OTTO Filmausrüstung, Licht, sonstiges technisches Zubehör und das erforderliche Team für die Durchführung des LSE. Von OTTO vorgegebene technische Spezifikationen sind stets zu beachten. Die technischen Spezifikationen in ihrer jeweils aktuellen Fassung wird OTTO dem Advertiser auf Anfrage zur Verfügung stellen.  

  • Basic LSE 

Im Rahmen der Buchung „Basic“ stellt OTTO das Filmstudio; die vom Advertiser zu stellenden Produkte, Werbemittel und begleitende Materialien und Informationen werden im Angebot spezifiziert. Das LSE wird bei einer „Basic“ Show von einer von OTTO gestellten Person moderiert.  

  • Customized LSE 

Hat der Advertiser eine „Customized“ Show gebucht, stellt der Advertiser die Location für die Filmaufnahmen, sofern das von OTTO angebotene Studio nicht gebucht wird. Die vom Advertiser gewählten Räumlichkeiten müssen für die Show geeignet sein und die technischen Spezifikationen von OTTO erfüllen; OTTO übernimmt hierfür keine Haftung, dass die Räumlichkeiten für eine Show geeignet ist und/oder die technischen Spezifikationen erfüllt. Einzelheiten eines LSE und der konkrete Terminplan werden die Parteien im Beratungstermin vereinbaren. Neben der von OTTO zur Verfügung gestellt Person, die die Show (mit-)moderiert, kann der Advertiser Dritte einbinden. Die Einbindung des Dritten, wie z.B. ein Produktexperte, ein Brand-Ambassador, ein Influencer oder ein sonstiger Dritter („Gäste“), obliegt dem Advertiser. Dies gilt insbesondere für die Organisation, die Betreuung, die vertragliche Abstimmung und die Vergütung der Gäste. Ferner stellt der Advertiser sicher, dass OTTO eine Nutzung des LSE unter Einbindung von Gästen nach Maßgabe von Ziffer 4.1 möglich ist und haftet für die Äußerungen und Leistungen der Gäste wie für sein eigenes Handeln. 

3.5 Die Inanspruchnahme optionaler LSE Services werden die Parteien in der Insertion Order festhalten.  

3.6 Kann ein LSE durch das Verschulden des Advertisers am vereinbarten Tag nicht durchgeführt werden, ist OTTO berechtigt die Insertion Order außerordentlich zu kündigen. Die Parteien werden sich einen Ersatztermin in Abstimmung bemühen, sofern OTTO nicht von dem Kündigungsrecht Gebrauch macht. Unabhängig von der Fortführung des Insertion Orders schuldet der Advertiser die vereinbarte Vergütung und etwaige Zusatzkosten, die durch die Verzögerung verursacht werden.  

3.7 Nachträgliche Änderungswünsche einer mit dem Advertiser abgestimmten Show, wird OTTO nach Möglichkeit berücksichtigen. Die Kosten für vom Advertiser gewünschte oder zu vertretende Änderungen hat der Advertiser zu tragen. Sofern eine Änderung den Termin für das LSE gefährdet, ist OTTO berechtigt, die Änderung abzulehnen.  

3.8 Nach Abschluss des LSE gilt für die Retournierung der Produkte, die während des LSE präsentiert wurden, folgendes: Sofern die LSE in einem OTTO Studio gefilmt wurde, hat der Advertiser die Produkte innerhalb von drei Werktagen zwischen 11.00 und 16.00 Uhr von dem von OTTO genannten Ort abzuholen bzw. abholen zu lassen. Die Organisation der Abholung obliegt ausschließlich dem Advertiser. Bleibt die fristgerechte Abholung aus, können die Produkte auf Kosten des Advertisers kostenpflichtig entsorgt werden.  

3.9 OTTO stellt dem Advertiser nach der Durchführung des LSE auf Verlangen eine kurze Auswertung über das Event zur Verfügung.  

4. Werbemittel 

Die folgenden Regelungen gelten für sämtliche Produkte, Werbemittel und begleitende Materialien, die im Rahmen eines LSE eingebunden werden, und für die Live Shopping Show selbst als Werbemittel::  

4.1 Alle von OTTO kreierten und erstellten Werbemittel, insbesondere das Event selbst und Aufzeichnungen hiervon sind das geistige Eigentum von OTTO. Insoweit ist OTTO als Inhaber der ausschließlichen Rechte berechtigt, diese Werbemittel zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen und vorzuführen. Die Rechte des Advertisers an vom Advertiser zur Verfügung gestellten Produkte, Werbemitteln, Marken und Kennzeichnungsrechten bleiben hiervon unberührt.  

Auf Verlangen erhält der Advertiser entgeltlich ein Vervielfältigungsstück der Aufzeichnung des Events. Sofern es sich um ein Multi-Brand Event handelt, ist die Übermittlung eines Vervielfältigungsstücks nur nach gesonderter Absprache möglich. Der Advertiser wird mit der Übergabe des Vervielfältigungsstücks berechtigt, die Aufnahme zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Dabei wird der Advertiser bei der Ausübung dieser Rechte OTTO als Rechtsinhaber und Kooperationspartner kenntlich machen.  

4.2 Zum Zwecke der Durchführung eines LSE und für die dauerhafte Präsentation der Aufzeichnung des Events räumt der Advertiser OTTO die urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte ein, um das LSE durchzuführen und nach Abschluss des Streamings das LSE als dauerhafte Werbekampagne zu nutzen. Die Rechtseinräumung beinhaltet insbesondere die folgenden Rechte:  

  • das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, das Material beliebig – auch auf anderen als den ursprünglich verwendeten Bild-/Ton-/Datenträgern – zu vervielfältigen und zu verbreiten z.B. in körperlichen Festlegungen, insbesondere in allen Print-Medien (Katalogen, Prospekten, Werbe-, Verkaufsförderungs- und PR-Mitteln, etc. und/oder vervielfältigen und/oder verbreiten zu lassen; 
  • das Abruf- und Onlinerecht, d.h. das Recht, das Material zur umfassenden unkörperlichen elektronischen Nutzung mittels analoger, digitaler, oder anderweitiger Speicher- bzw. Datenfernübertragungstechnik, mit oder ohne Zwischenspeicherung, drahtlos oder mittels Kabel zur Verfügung zu stellen, vor allem das Recht, Online-Nutzungen des Materials im Wege der Datenfernübertragung Dritten derart öffentlich zugänglich zu machen, dass diese von einem von ihnen individuell gewählten Ort zu einer von ihnen individuell gewählten Zeit Zugang zum Material haben und dieses etwa mittels PC, E-Reader, Mobiltelefon oder sonstigen mobilen oder stationären Endgeräten unter Verwendung sämtlicher Protokolle und Sprachen drahtgebunden oder nichtdrahtgebunden bzw. mittels Internet, Intranet, Telekommunikationsdiensten, Push-/Pull-Techniken, Cloud Computing (einschließlich des Rechts zur unbefristeten Synchronisierung des persönlichen Online-Speichers) etc., online und offline sowie in jeglicher anderer analoger oder digitaler Weise zu nutzen; ausdrücklich umfasst ist auch jede Form der Nutzung im Wege des Streaming und/oder jede (andere) Form des Web-Publishing;  
  • Eingeschlossen ist das Recht, die Arbeitsergebnisse einem begrenzten Empfängerkreis (z.B. Krankenhäuser, Schulen, Hotels, Flugzeuge, Schiffe) oder einem unbestimmten Personenkreis auf Abruf zugänglich zu machen,  
  • das Recht zur Werbung, d. h. das Recht, das Material zu Werbezwecken zu nutzen, z.B. in Programmvorschauen, im Fernsehen, im Kino, in Druckschriften (Werbeanzeigen, Plakate, Programmankündigungen etc.);  
  • Telefonmehrwertdiensten, im Internet (z.B. Popup-Fenster, Werbebanner etc.) zu nutzen, wobei diese Werbeformen nicht abschließend sind;  
  • das Datenbank- und Telekommunikationsrecht, d.h. das Recht, das Material in elektronischen Datenbanken und Datennetzen einzuspeisen und gegen Entgelt oder unentgeltlich mittels digitaler oder analoger Speicher oder Übertragungstechnik über Kabel, Satellit, elektronische Daten-Telefondienste, Onlinedienste oder andere Übertragungswege Nutzern derart zur Verfügung zu stellen, dass diese das Material auf jeweils individuellen Abruf mittels eines Fernseh- und/oder sonstigen Gerätes auch zur interaktiven Nutzung empfangen können (“Television-on-demand”, “Video-on-demand”, “Near-Video-on-Demand”, “Online” etc). Umfasst ist das Recht das Material zu indexieren, auf Datenplattformen für (Voll)Textsuche jeglicher Art einzustellen und Nutzern so für Inhaltsrecherchen zugänglich zu machen;  
  • das Bearbeitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu bearbeiten, insbesondere zu ändern, zu kürzen, zu ergänzen und mit anderen Inhalten zu verbinden.  

OTTO ist es insbesondere auch gestattet, die vorgenannten Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen.  

4.3 Der Advertiser sichert zu, dass die von ihm bereitgestellten Produkte, Werbemittel, Kennzeichen, Begleitmaterialien, Produktbeschreibungen und sonstige Inhalte: 

  • frei von Rechten Dritter sind und er über alle erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechte verfügt, um OTTO und den Anbietern der Online-Medien die Nutzung der Werbemittel frei von Rechten Dritter zu ermöglichen;  
  • klar und eindeutig den werblichen Charakter erkennen lassen;  
  • keine gewalt- oder kriegsverherrlichenden, pornografischen, jugendgefährdenden, rassistischen, volksverhetzenden oder menschenverachtenden Inhalte enthalten;  
  • keine Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen enthalten;  
  • nicht zu einer Straftat auffordern, zum Rassenhass aufstacheln oder für eine terroristische Vereinigung werben; 
  • keine sonstigen rechtswidrigen Inhalte aufweisen 
  • keine Inhalte enthalten, die allgemein geeignet sind, das Ansehen von OTTO oder einem mit OTTO verbundenen Unternehmen zu beeinträchtigen; 
  • Inhaltlich korrekt und aktuell sind;  
  • keine Malware enthalten oder solche übertragen;  
  • ohne vorherige schriftliche Einverständniserklärung von OTTO Werbebanner mit Mechanismen oder Funktionalitäten zu versehen, durch die Nutzer der jeweiligen Webseite erfasst oder Daten über diese gesammelt werden (wie etwa durch Cookies, Markern oder vergleichbares);  
  • auf der Zielseiten-URL keine Technologien oder Funktionalitäten verwenden, durch die die “Zurück”-Funktion im Webbrowser der Nutzer außer Kraft gesetzt wird;  
  • die rechtlichen Anforderungen des Landes, in dem sie aufgerufen werden können, oder in dem der Advertiser seinen Sitz hat, erfüllen. 

4.4 Die vorstehende Beschränkungen gelten auch für etwaige Inhalte und Äußerungen der vom Advertiser eingebundenen Gäste und für die Zuschauer einer Show. Dies gilt insbesondere für etwaige Chatnachrichten der Zuschauer, die OTTO überwacht und/oder betreut. OTTO ist daher berechtigt, unzulässige Chatnachrichten zu sperren bzw. zu löschen. Ferner haftet OTTO nicht für fehlerhafte oder unvollständige Antworten auf Fragen in Chatnachrichten, die auf die Angaben, Inhalte und Produktdaten des Advertisers beruhen. Für den Chatbot Service Moderatoren gelten die Einschränkungen ebenfalls für die von den Moderatoren Chatbots generierten Ergebnisse, Antworten und Vorschläge. Zur Einhaltung dieser Vorgaben wird OTTO die Zuschauer über diese Beschränkungen informieren, bevor sie an einem Chat oder einer Show beteiligen können. Der Advertiser wird sicherstellen, dass eingebundene Gäste über diese Beschränkungen vor der Durchführung einer Show informiert werden und sie vertraglich verpflichten, keine unzulässigen Äußerungen und Handlungen vorzunehmen.  

4.5 Im Falle einer Verletzung der vorstehenden Pflichten und Zusicherungen stellt der Advertiser OTTO von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diese gegen OTTO geltend machen, auf erstes Anfordern frei, und trägt die Kosten und Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten), die OTTO aufgrund derartiger Ansprüche Dritter entstehen. Dies gilt insbesondere auch für solche Ansprüche, die durch die Verwaltung oder von Behörden geltend gemacht werden. Ist der Advertiser aufgrund des konkreten Werbemittels oder ähnlicher Werbemittel abgemahnt worden oder hat er bereits eine Unterlassungsklage bezüglich bestimmter Inhalte abgegeben, so ist der Advertiser verpflichtet, OTTO hierüber unaufgefordert unverzüglich schriftlich zu informieren. Unterlässt der Advertiser dies, so ist OTTO schon aus diesem Grunde nicht haftbar für eine dem Advertiser durch eine wiederholte Veröffentlichung des beanstandeten Werbemittels oder Inhalte entstehenden Schaden.  

4.6 Der Advertiser trägt die ausschließliche rechtliche Verantwortlichkeit für die Produkte, Werbemittel und begleitende Materialien und deren Rechtmäßigkeit nach Maßgabe der vorstehenden Regelungen. Es besteht keine Verpflichtung für OTTO, die von dem Advertiser bereit gestellten Produkte, Werbemittel, Inhalte oder sonstige Begleitmaterialien vor der Auslieferung zu prüfen.  

4.7 Falls die Werbemittel nicht den geltenden technischen Spezifikationen entsprechen oder gegen einer der vorstehenden Zusicherungen verstoßen, ist OTTO berechtigt, diese zurückzuweisen bzw. eine gebuchte oder bereits laufende Show zu stoppen.  

4.8 OTTO ist berechtigt, sämtliche Werbemittel als Werbung zu kennzeichnen (z.B. mit dem Zusatz „Anzeige“, „gesponsert“ oder ähnlichen Zusätzen), denjenigen zu benennen, in dessen Namen die Werbung angezeigt wird und/oder die für die Werbung bezahlt, sowie diese ggf. von etwaigen ergänzenden redaktionellen Inhalten räumlich abzusetzen. 

4.9 Falls es für die Durchführung des LSE erforderlich ist, dass der Advertiser Werbemittel zur Verfügung stellt, ist OTTO berechtigt, die Werbemittel hinsichtlich der Größe, des Formats bzw. der technischen Spezifikationen zu bearbeiten. Falls eine inhaltliche Bearbeitung der Werbemittel erforderlich ist, wird OTTO vor einer entsprechenden Bearbeitung die Einwilligung des Advertisers einholen.  

4.10 Produkte und Werbemittel des Advertisers dürfen neben anderen Produkten und Werbemitteln in dem LSE gezeigt werden, sofern die Parteien in der Insertion Order keine abweichende Vereinbarung getroffen haben. Dies gilt insbesondere für Multibrand-Shows, die die Produkte unterschiedlicher Advertiser präsentieren.  

5. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Abrechnung  

5.1 Die von dem Advertiser an OTTO zu zahlende Vergütung ergibt sich aus der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Abschlusses der Insertion Orders.  

Optionale Live-Shopping-Tools-/Module-/Services und Zusatzkosten für Auslandsproduktionen sind gesondert gemäß der jeweils gültigen Preisliste bzw. nach Kostenvoranschlag zu vergüten. Sonstige zusätzliche Beratungs-, Support- und Unterstützungsleistungen werden nach Aufwand vergütet; es gelten die in der jeweils gültigen Preisliste genannten Stunden- und Tagessätze.  

5.2 Eine Änderung der Preise bleibt vorbehalten. Für bereits abgeschlossene Insertion Orders sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von OTTO mindestens einen Monat vor der geplanten Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden.  

5.3 Die Rechnungsstellung gegenüber dem Advertiser erfolgt per Post oder in elektronischer Form. Rechnungsbeträge sind mit Rechnungseingang fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Die Rechnungsnummer von OTTO und das Ausstellungsdatum sind hierbei anzugeben. Die Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.  

5.4 Bei Zahlungsverzug ist OTTO berechtigt, Mahnkosten in Höhe von EURO 2,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.  

5.5 Aufrechnungsrechte und/oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Advertiser nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OTTO anerkannt sind. 

6. Laufzeit, Kündigung  

6.1 Die Laufzeit einer jeden Insertion Order ist in der jeweiligen Insertion Order bestimmt.  

6.2 Der Advertiser ist berechtigt, eine Insertion Order bis zu 26 Werktage vor einer Customized Show und bis zu 16 Werktage vor einer Basic Show kostenlos kündigen. (Die Berechnung der Werktage richtet sich nach der Feiertagsregelung des Bundeslandes Hamburg.) Danach ist eine ordentliche Kündigung kostenpflichtig; der Advertiser hat die Basisgebühren für die jeweilige Show vollständig und etwaige Zusatzkosten, die bereits angefallen und nicht stornierbar sind, zu tragen.  

6.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für OTTO ist insbesondere gegeben, wenn gegen OTTO infolge der vom Advertiser beauftragten LSE eine Abmahnung erfolgte und/ oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde und/ oder ein Verstoß des Advertisers gegen Verpflichtungen der Ziff. 4 dieser AGB vorliegt.  

6.4 Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.  

7. Haftung  

7.1 Die Haftung von OTTO wegen Verzuges bei der Durchführung der Werbekampagne ist ausgeschlossen, soweit sie auf höhere Gewalt oder auf unvorhersehbare, von OTTO nicht zu vertretende Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, gerichtliche Verfügungen oder die nicht rechtzeitige Belieferung durch Dritte, die nicht als Subunternehmer für OTTO tätig werden, zurückzuführen ist. In den genannten Fällen verlängern sich die vereinbarten Ausführungszeiträume um eine angemessen Ausführungsfrist und nach Abstimmung zwischen den Parteien.  

Die Haftung von OTTO für Verzugsschäden ist der Höhe nach auf den Auftragswert der jeweiligen Insertion Order beschränkt.  

Sofern der Advertiser eine höhere Haftungssumme wünscht, insbesondere im Falle eines Customized LSE, werden die Parteien die höhere Haftungssumme in der Insertion Order bestimmen und die Zusatzkosten und Bedingungen für den Abschluss einer höhere Ausfallversicherung spezifizieren. Die Kosten für eine Ausfallversicherung hat der Advertiser zu tragen.  7.2 OTTO und seine Erfüllungsgehilfen haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.  

7.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird dem Grunde nach auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach auf den nach allgemeiner Lebenserfahrung bei Abschluss des Insertion Orders typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.  

7.3 Als typischerweise vorhersehbarer Schaden gilt der Auftragswert des jeweiligen Insertion Orders bzw. die Summe der Zahlungen, welche der Advertiser an OTTO aufgrund des jeweiligen Insertion Orders zu zahlen hat. Sofern der Advertiser eine höhere Haftungssumme wünscht, insbesondere im Falle eines Customized LSE, werden die Parteien die höhere Haftungssumme in der Insertion Order bestimmen und die Zusatzkosten und Bedingungen für den Abschluss einer höhere Ausfallversicherung spezifizieren. Die Kosten für eine Ausfallversicherung hat der Advertiser zu tragen. 

7.4 OTTO und seine Erfüllungsgehilfen haften nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Folgeschäden und für die nachfolgend nicht abschließend aufgeführten Schäden:  

  • Datenverluste, wenn der Advertiser nicht durch Erstellung von Sicherungskopien von seinem Datenbestand oder in sonstiger Weise sichergestellt hat, dass die Werbemittel mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Andernfalls ist die Haftung von OTTO auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt;  
  • für mangelhafte Daten, die vom Advertiser oder von von ihm beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt werden;  
  • für Unzulänglichkeiten in der Wiedergabe der Werbemittel, die ihren Zweck nicht wesentlich beinträchtigen;  
  • für die Qualität der Wiedergabe von Bilddateien, insbesondere nicht für Farbabweichungen;  
  • für Fehler, die außerhalb des Einflussbereiches von OTTO liegen (Soft-/Hardware der Zuschauer, Kommunikationsnetze, Rechner des Advertisers etc.);  
  • für Schäden aus gekürzter oder verfälschter Erscheinung oder aus der missbräuchlichen Verwendung von Daten durch Dritte;  
  • dafür, dass die geschalteten Werbemittel die gesetzlichen Anforderungen des Landes, in dem sie aufgerufen werden können, oder in dem der Advertiser seinen Sitz hat, erfüllen;  
  • für die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aufgrund oder aus den aufgrund der geschalteten Werbemittel angebahnten oder geschlossenen Verträgen zwischen dem Advertiser und Dritten. 

7.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch OTTO, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens von Fehlern und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall sonstiger zwingender gesetzlicher Regelungen.  

8. Geheimhaltung und Datenschutz 

8.1 Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieses Vertrags und alle bei der Durchführung dieses Vertrages ausgetauschten vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. Vertrauliche Informationen sind alle nicht öffentlichen Informationen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag direkt oder indirekt durch eine Partei oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen (Offenlegende Partei) an die andere Partei oder an ein mit dieser verbundenes Unternehmen (Empfangende Partei) offengelegt oder zugänglich gemacht werden, wenn sie als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn sie aufgrund ihres Inhalts oder der Umstände vernünftigerweise als vertraulich anzusehen sind. Dies betrifft insbesondere Informationen über die Geschäfte, Geschäftsabläufe, Preise und/oder Preisstrukturen, Abschlüsse, finanzielle oder vertragliche Vereinbarungen und den Inhalt dieses Vertrages. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass eine Information über die Arbeitsweise einer Partei, die jeweils andere Partei im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, geheim zu halten ist und ausschließlich zur Durchführung der Insertion Order zu nutzen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für eine Weitergabe an mit den Parteien gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen oder für Subunternehmer von OTTO. Die Geheimhaltungspflicht gilt für eine Dauer von 3 Jahren nach Erhalt der Vertrauliche Informationen. 

8.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß einer Partei beruht, die der empfangenden Partei bei Bekanntgabe nachweislich bekannt waren oder zu deren Offenlegung eine zwingende gesetzliche oder behördliche Verpflichtung bzw. eine Verpflichtung aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung besteht.  

8.3 OTTO ist berechtigt, bei einer Buchung durch eine Agentur eine Buchungsbestätigung auch an den entsprechenden Werbekunden der Agentur weiterzuleiten.  

8.4 Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. Der Advertiser gewährleistet, dass er personenbezogene Daten, auf die er im Rahmen der Inanspruchnahme der Services von OTTO Zugriff erhält, ausschließlich in dem Umfang nutzt, in dem dies zwingend erforderlich oder vereinbart ist. Der Advertiser wird personenbezogene Daten von OTTO nicht ohne dessen ausdrückliche schriftliche Zustimmung Dritten übermitteln und / oder öffentlich zugänglich machen. Die Parteien werden die im Rahmen dieses Vertrags eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten im Hinblick auf die Regelungen zum Datenschutz verpflichten. Sofern personenbezogene Daten des Advertisers im Rahmen der Vertragserfüllung durch OTTO im Auftrag verarbeitet werden, werden die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung abschließen.  

9. Schlussbestimmungen  

9.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise gegen gesetzliche Regelungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen nichtig sein, wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die nichtige Bestimmung im gegenseitigen Einvernehmen durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.  

9.2 Aufhebungen, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Vereinbarung in Textform.  

9.3 Die Vereinbarungen unterliegen ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).  

9.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von OTTO. OTTO ist berechtigt, den Advertiser an seinem Sitz zu verklagen.  

9.5 OTTO ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf die Zusammenarbeit mit dem Advertiser, auch unter Abbildung der Marken bzw. Logos des Advertisers, hinzuweisen.  

9.6 OTTO steht es (auch) nach Beendigung der Vertragsverhältnisses frei, den Advertiser per E.Mail über eigene identische oder ähnliche Dienstleistungen zu informieren. OTTO weist insoweit daraufhin, dass der Advertiser jederzeit einer entsprechenden Verwendung der E-Mail Adresse des Advertisers widersprechen können, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Der Widerspruch des Advertisers kann per E-Mail an advertising@otto.de gerichtet werden.  

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